Einige haben es bei der Startzeitenbuchung schon bemerkt: seit Montag sind auch 4er-Flights wieder möglich.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 06. März 2021 wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 01. März gültigen Öffnungsschritten wurden damit zum Montag (08. März 2021) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Die aktuelle Landesverordnung gilt bis zum 28. März 2021.
Für den vereinsgebundenen Sport und damit auch den Golfsport konnten deutliche Lockerungen erreicht werden. Allerdings basieren diese auf den aktuellen Inzidenzzahlen, was konkret bedeutet, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden können, falls sich das Infektionsgeschehen verändert. Wir schließen uns daher dem Golfverband Schleswig-Holstein (GVSH) an, der seine Golfanlagen bittet, die entsprechenden Regelungen mit Vorsicht und Augenmaß umzusetzen.
Folgende neue Regelungen gelten ab sofort auf unserer Golfanlage:
- Das Golfspiel ist in Spielgruppen von bis zu 4 Personen wieder möglich.
- Golfunterricht ist auch in Gruppenkursen wieder erlaubt (max. 10 Personen).
- Der ProShop ist geöffnet, die Anzahl der Kunden, die sich dort gleichzeitig aufhalten, darf 8 nicht übersteigen (1 Person pro 10 qm).
Bitte nutzen Sie die Handdesinfektion im Eingangsbereich. - Gäste heißen wir ab dem 1. April wieder auf unseren Plätzen willkommen.
Alle weiteren Regelungen (Maskenpflicht im Clubhaus, Einbahnstraßen-Regelung, Umkleiden geschlossen etc.) bleiben bestehen, siehe hier:
Aktuelle Regelungen ab 1. März 2021.