Seit Montag, 22.11., gilt in Schleswig-Holstein eine aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung.
Bei uns im Clubhaus gilt Folgendes ab sofort:
- In den Innenräumen des Clubhauses gilt weiterhin Maskenpflicht - gemäß den Regeln für den Einzelhandel.
(Alternativ müssten wir direkt an der Eingangstür zum Clubhaus jede Person auf die 2G-Regelung überprüfen.)
- In den Innenräumen des Restaurants werden nur folgende Personen bewirtet: Geimpfte und Genesene (= 2G-Regelung). Außerdem Kinder unter sieben Jahre und minderjährige Schüler, die per Bescheinigung nachweisen, dass sie im Rahmen des schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Dies wird vom Personal beim Eintritt geprüft. Erfolgte Impfungen (oder der Status als Genesene/r) können im EDV-System hinterlegt werden, sodass nur 1x der Impfausweis vorgezeigt werden muss. Die Maskenpflicht und die Pflicht zum Erheben der Kontaktdaten entfallen dafür im Restaurant. Auch gibt es keine Höchstgrenze mehr, wie viele Menschen an einem Tisch sitzen dürfen und keine Einschränkungen zum Konsum von Alkohol.
- Für sämtliche Veranstaltungen gilt weiterhin, dass ein Hygienekonzept erstellt werden muss. Die Maskenpflicht entfällt allerdings und es wird nicht mehr zwischen verschiedenen Veranstaltungen unterschieden. Auch eine Höchstgrenze der Teilnehmerzahl gibt es nicht mehr. Generell dürfen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur Besucher teilnehmen, die geimpft und genesen sind - es gilt also die 2G-Regel. Zum Nachweis ist ein Ausweis erforderlich.
- Die Kontaktbeschränkungen wurden deutlich gelockert. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen wird nur noch empfohlen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, wird nur empfohlen.