Die neue Verordnung der Landesregierung von Schleswig-Holstein vom 14. Dezember 2020 tritt am Mittwoch, den 16. Dezember in Kraft. Von diesen neuen Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind leider auch die Golfanlagen betroffen:
§ 11 Sport
(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet.
(2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Sportanlagen sind für die Sportausübung zu schließen. Satz 2 gilt nicht für Tiersportanlagen, soweit der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls erforderlich ist; Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.
Damit ist unsere Golfanlage am Dienstag, 15.12. in diesem Jahr zum letzten Mal geöffnet. Ab Mittwoch sind alle Bereiche geschlossen. Die Regelungen der Landesverordnung gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021. Update: aktuell bis zum 31. Januar 2021.
Wir bedauern es sehr, dass wir die Anlage nicht offen halten dürfen - Gesundheit und Sicherheit gehen in dieser schwierigen Zeit jedoch vor.
Aktuelle Infos finden Sie weiterhin auf unserer Website, sobald es Neues gibt.
PS: Speisen zum Mitnehmen wie Ente, Gans, Eintöpfe etc. können weiterhin bestellt und von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr im Clubhaus abgeholt werden!